Ihre zuverlässigen Retter, wenn es schneit
Das Bayrische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) schreibt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Bereitstellung eines Winterdienstes vor. Gemäß den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde- oder Städteverordnung bedeutet dies in der Regel, dass bis sieben Uhr geräumt und gestreut sein muss, bei anhaltendem Schneefall und der Notwendigkeit entsprechend bis abends 20 Uhr.
Vorteile im Meisterbetrieb
- Professionelle Räumfahrzeuge
- Pflichtbewusstes Arbeiten
- Geschulte Mitarbeiter
- Monatlicher Pauschalpreis
Bei Bedarf unterstützt Sie die Gebäudereinigung Weck beim Räumen und Streuen. Von November bis März übernehmen wir in der weiteren Umgebung von Kalchreuth zuverlässig Ihre öffentlichen Verpflichtungen.
Selbstverständlich können auch Unternehmen oder Privatleute mit großen Parkplätzen und Flächen, die freigehalten werden sollen, unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der zu räumenden Flächen monatlich zu einem vereinbarten Pauschalpreis, in dem Streugut und Räumgerät bereits enthalten sind. Grundlage der Preisberechnung ist die ortsabhängig zu erwartende Anzahl der Einsätze, die auf fünf Monatspauschalen umgelegt werden.
Warten Sie nicht, bis der erste Schnee kommt und die meisten Winterdienste schon ausgebucht sind. Fragen Sie uns jetzt unverbindlich an.